Mein Tagungsbericht zur Jahrestagung der DGRI (Gesellschaft für Recht und Informatik) 2012 ist nun erschienen in der Ausgabe 12/2012 der Zeitschrift Computer und Recht.
Vollständige Informationen zum Heft unter: http://www.cr-online.de/29560.htm
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Mein Tagungsbericht zur Jahrestagung der DGRI (Gesellschaft für Recht und Informatik) 2012 ist nun erschienen in der Ausgabe 12/2012 der Zeitschrift Computer und Recht.
Vollständige Informationen zum Heft unter: http://www.cr-online.de/29560.htm
Diese Rezension erscheint in der AdVoice, Heft 1/2013:
Ströbele/Hacker, Markengesetz, Kommentar
10. Auflage 2012, 3002 S., 228,00 EUR, Carl Heymanns Verlag
Bei der Neuauflage des Kommentars zum Markengesetz von Ströbele/Hacker fällt eine Änderung sofort auf: Die Bezeichnung „Handkommentar“ ist entfallen, und ersetzt durch die Benennung als „Kommentar“. Angesichts der Bedeutung des Werkes und inzwischen über 3000 Seiten eine angemessene Änderung. Bei Betrachtung der Autoren fällt sofort ins Auge: Diese sind alle Richter am Bundespatentgericht, was durchaus einen Rückschluss auf den Einfluss des Werkes hinsichtlich der Entscheidungspraxis der Gerichte zulassen dürfte.
Neben einer allgemeinen Einleitung werden alle Paragrafen des Markenrechts einzeln kommentiert. Die Vielzahl an internationalen Rechtsquellen, die im Anhang enthalten sind, zeigt den enormen Einfluss insbesondere des europäischen Rechts auf das Markenrecht. Dies spiegelt sich auch in der Kommentierung wieder, die sich regelmäßig mit EuGH-Urteilen auseinander setzt. So wird insbesondere das Urteil l’Oreal ausführlich und nachvollziehbarer kritisch besprochen.
Die Änderungen durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts sind ebenso (positiv begrüßt) eingearbeitet wie die Fülle der BGH-Urteile, die althergebrachte Grundsätze öfter umwälzten. Neben den absoluten Schutzhindernissen sind dabei vor allem die Entwicklungen im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Markenschutz und im Verletzungsrecht von Bedeutung. Bei letzterem wird der aktuelle Rechtsstand umfangreich erläutert und die Unterschiede zwischen §§ 14 Abs. 2 und § 9 MarkenG sauber herausgearbeitet.
Fazit: Der Ströbele/Hacker bleibt dank der Aktualisierungen in der ersten Liga der Markenrechtskommentare und kann dem Praktiker wärmstens empfohlen werden. Vor allem überzeugen die klare Gliederung und der Umfang. Die Fülle an Informationen wird durch die klare Gliederung kompakt dargestellt.
RA Matthias Lachenmann, Paderborn